Wohnraumanbieter
Der Vermieter stellt geeigneten Wohnraum zur Verfügung.
Was ist geeigneter Wohnraum?
• barrierearm
• bestenfalls eingebunden in ein bestehendes Wohnquartier
• Möglichkeiten zum Aufenthalt im Freien
• eventuell Haustierhaltung
• Individual- und Gemeinschaftsflächen
Wie beschafft man geeigneten Wohnraum?
Wo neue Wohn-Pflege-Angebote entstehen, muss entweder neu gebaut oder umgebaut werden. Das erfordert meist beträchtliche finanzielle Mittel. In den seltensten Fällen kann die vorhandene Gebäudesubstanz ohne Verzicht auf grundlegende Wohnqualität für den neuen Nutzungszweck umgewidmet werden.
Wichtig ist es daher, die private Wohnungswirtschaft mit ihren vielfältigen Potenzialen zu gewinnen. Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften gehören ebenso dazu wie private Investoren. Aber auch private Investoren, die Immobilien und Gebäude umnutzen wollen, sollten angesprochen werden.
In Schleswig-Holstein kann das Wohnraumförderungsprogramm des Innenministeriums dann in Anspruch genommen werden, wenn sich die Wohn-Pflege-Angebote an Personen richten, die der Zielgruppe des Wohnraumförderungsgesetzes zuzurechnen sind. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob weitere Fördergelder durch das SGB XI beantragt werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Haus- und Wohn-Gemeinschaften?
In Schleswig-Holstein werden zwei Konzepte für Wohn-Pflege-Gemeinschaften unterschieden: Wohn- und Hausgemeinschaften, die sich lediglich baulich voneinander abgrenzen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind in einer Großwohnung untergebracht, in der jeder Mieter über ein eigenes Zimmer verfügt. Darüber hinaus gibt es einen Gemeinschaftsbereich.
In ambulant betreuten Hausgemeinschaften bewohnt jeder Mieter eine abgeschlossene Wohnung. Zusätzlich sind Gemeinschaftsflächen vorhanden